Der Beitrag ist jährlich im Voraus fällig und wird per Lastschriftverfahren im 1. Quartal eines jeden Jahres eingezogen.
Die Erteilung der Einzugsermächtigung erfolgt mit Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag (Neumitglieder).
* Kinder/Jugendliche im Sinne der
TSGA-Satzung sind Heranwachsende bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
(Stichtag 31.12.). Nach Vollendung des 21. Lebensjahres (Stichtag
31.12.) wird im darauffolgenden Kalenderjahr der Beitrag für Erwachsene
fällig
** Sind die Voraussetzungen für den
Familienbeitrag nicht mehr erfüllt, wird in die Einzelmitgliedschaft
gewechselt. Als Familie gilt eine Kombination aus zwei Erwachsenen mit
mindestens einem Kind, bzw. ein Erwachsener mit mindestens zwei Kindern.
Die Aufnahmegebühr beträgt pro Person 30 €
(einmalig). Trainer mit gültiger DOSB-Lizenz im Bereich Sporttauchen
sind von der Aufnahmegebühr befreit.